|
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Hilfe für Bezieher von Arbeitslosengeld I, die sich als Unternehmer selbstständig machen möchten. Er ersetzt das bis 2006 bezahlte Überbrückungsgeld sowie die Ich-AG. Ziel der Maßnahme ist es, Menschen bei ihrem Weg aus der Arbeitslosigkeit finanziell zu unterstützen. Sie haben schon seit Langem eine tolle Geschäftsidee? Sie wollten schon immer Ihr eigener Chef sein? Dann könnte diese Maßnahme die Richtige für Sie sein.
Zunächst zu den Voraussetzungen: Sie müssen vor Aufnahme der Selbständigkeit Leistungen der Agentur für Arbeit (ALG I) bezogen haben oder in einer entsprechenden Arbeitsbeschaffungsmaßnahme tätig gewesen sein. Der Anspruch auf Leistungen muss noch für mindestens neunzig Tage bestehen. Außerdem wird der Nachweis geeigneter Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend der geplanten Geschäftstätigkeit gefordert. Mit einer guten Idee allein ist es allerdings noch nicht getan. Wie alles im Leben will auch Ihre Selbstständigkeit sorgfältig geplant werden. Ob Ihr Gründungsvorhaben voraussichtlich erfolgreich sein wird, prüft zunächst eine fachkundige Stelle. Zu den benötigten Unterlagen gehören hierfür eine Kurzbeschreibung der geplanten Gründung, ein Lebenslauf sowie ein Finanzierungsplan und eine Umsatzvorschau. Die fachkundige Stelle können Sie selbst auswählen. Geeignet sind beispielsweise Handels- oder Handwerkskammern. Nach diesen Vorarbeiten stellen Sie nun Ihren Antrag. Beachten Sie hierbei, dass der Antrag auf Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Wohnortprinzip) eingegangen sein muss, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Der Antrag muss persönlich bei der Arbeitsagentur abgeholt werden, ein Download aus dem Internet ist nicht möglich. Keine Förderung erhalten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate bereits einmal finanzielle Unterstützung im Rahmen eines Gründungszuschusses erhalten haben. Mit Erreichen des Rentenalters erlischt der Anspruch auf den Gründungszuschuss automatisch. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie zunächst für neun Monate eine Grundförderung. Diese setzt sich aus der Höhe des von Ihnen bezogenen ALG I sowie einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zusammen. Wenn Sie die entsprechenden Nachweise über Ihre bisherige Geschäftstätigkeit erbringen, können Sie auf Antrag im Anschluss für weitere sechs Monate gefördert werden. Insgesamt ist also eine Förderung für maximal 15 Monate möglich. Und der Extra-Bonus: Der gesamte Förderbetrag ist für Sie steuerfrei.
|